Laut dem EU-Gericht kann der Begriff «Emmentaler» nicht als Marke geschützt werden. Er beschreibe eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Harald Tittel/dpa)

«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des
EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der
EU wies nun in Luxemburg eine entsprechende Klage der
Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese
wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen
lassen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer
Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus
der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden,
beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die
Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges
Eigentum (EUIPO).

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe
«für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und
nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als
Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem
EuGH, vorgegangen werden.